Der öffentlich-rechtliche Sumpf, den wir alle bezahlen (müssen): Die Causa Schlesinger
Das Dauerthema öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist mal wieder in den Schlagzeilen. Zu Recht. Der Fall der bisherigen ARD-Vorsitzenden und Intendantin von Radio Berlin-Brandenburg (RBB), Patricia Schlesinger, hat wieder mal alles an die Oberfläche gekehrt, was einen gegen dieses überkommenen System mit Recht aufbegehren lässt.
Wir alle wissen, dass in diesem System Gelder, die wir per Zwangsabgabe bereitstellen müssen, maßlos verschwendet werden. In der ÖRR-Blase sind der Respekt und die gebotene Demut gegenüber uns Gebührenzahlern weitestgehend verloren gegangen. Jegliches Maß im Umgang mit den Zwangsgebühren ist abhandengekommen. Und immer mischt die Politik bei der Besetzung der lukrativen Posten kräftig mit. Wenn zusätzlich Prunk, Protz und Maßlosigkeit hinzukommen, dann ist das Ende der Fahnenstange langsam erreicht, zumal der Fall Schlesinger vermutlich nur die Spitze eines gewaltigen Eisberges ist.
Hinzu kommt: Der ÖRR steht heute nicht mehr für ausgewogene, neutrale und umfassende Information. ÖRR steht zunehmend für Gesinnungsfernsehen und Gesinnungshörfunk, für einen anmaßenden und durch nichts legitimierten Erziehungsanspruch gegenüber denen, die das Ganze – mehrheitlich gegen ihren Willen – finanzieren müssen. Die Trennung von Nachricht und Meinung ist längst aufgehoben. Nachrichtenredakteure gewichten zusätzlich per Gesichtsausdruck und Stimmenmodulation. Eine schier unüberschaubare Zahl von Spartenkanälen liefert immer wieder Beispiele von Grenzüberschreitungen, Geschmacklosigkeiten und Propaganda.
Ein Beispiel für die unverschämte Anmaßung, den Zuhörern und Zuschauern etwas aufzuzwingen, was diese mit großer Mehrheit ablehnen, ist die Verhunzung der deutschen Sprache durch ideologischen Gendersprech. Alles beruhend auf dem grandiosen Unwissen, dass grammatikalische Geschlechter im Deutschen nicht mit dem biologischen Geschlecht gleichzusetzen sind. Letztlich ist dies auch ein weiterer Ausfluss der deutschen Bildungskatastrophe.
Ein Beispiel? Die meisten Führungskräfte in Deutschland sind männlich. Trotzdem ist „die Führungskraft“ grammatikalisch weiblich. Dann noch die Vergewaltigung des Partizips im Rahmen einer vermeintlich geschlechtsneutralen Substantivierung, um das verhasste generische Maskulinum zu überwinden: Die Sprachverschlimmer:innen / SprachverschlimmerInnen / Sprachverschlimmernden begreifen nicht, dass es zwischen Arbeitern und Arbeitenden einen Unterschied gibt: Das eine beschreibt einen Status, dass andere die aktuelle Tätigkeit. Ein Arbeiter kann Pause machen und bleibt Arbeiter. Ein Arbeitender, der Pause macht, ist kein Arbeitender mehr, sondern allenfalls ein Pausemachender. Das gleiche gilt für Radfahrer und Radfahrende, wenn sie zum Beispiel vor der roten Ampel halten. Wer hält, ist definitiv kein Radfahrender, aber durchaus ein Radfahrer.
Und ja – es ist eine Unverschämtheit, uns mit diesem Schwachsinn zu belästigen und dafür zu verlangen, dass zwangsweise Gebühren entrichtet werden müssen. Genauso wie die unkritische Weitergabe einseitiger, nicht durch Fakten gestützter Regierungspropaganda in der Coronakrise eine Unverschämtheit war. Die Beispiele lassen sich fortsetzen.
Entweder wird der ÖRR grundlegend reformiert, oder er verliert seine Daseinsberechtigung. Im LKR-Programm gibt es dazu sehr konkrete Ansagen, hier in einige Auszüge:
„Wir fordern, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk zukünftig in der Weise auf seine Kernaufgaben beschränkt, die eine Finanzierung aus Rundfunkbeiträgen rechtfertigen und nicht auf kommerzielle Vermarktbarkeit zielen: Bildung, hochwertige und ausgewogene Information, Sportveranstaltungen von besonderer Bedeutung sowie kulturell wertvolle Unterhaltung. Dieser Grundauftrag ist prinzipiell werbefrei durchzuführen, um wesensfremde und kommerzielle Einflüsse auf die Programmgestaltung auszuschließen.“
„Rundfunkgebühren müssen nutzungsabhängig erhoben werden und dürfen ausschließlich dem Bildungs- und Informationsauftrag öffentlicher Sender zugutekommen. Außerdem ist eine konsequente Ausgabenkritik bei öffentlich-rechtlichen Sendern vorzunehmen, die auch vor der Einstellung oder Privatisierung nicht erforderlicher Sendeanstalten nicht Halt machen darf.“
„Darüber hinaus können im ÖRR Angebote erfolgen, die über den reinen Informations- und Bildungsauftrag hinausgehen. Diese Formate sind nicht durch den (nach heutigem wohnungsbezogenen Gebührenmodell) auf unter zehn Euro zu senkenden monatlichen Basisbeitrag zu finanzieren, sondern durch nutzungsbezogene Sonderbeiträge („pay per view“ oder Abonnement).“
„Die Basisbeiträge sind zukünftig aufkommensneutral personenbezogen zu erheben. Gesonderte Zusatzbeiträge für „Pay per View“ bzw. Abonnements für Spartenkanäle werden für das jeweilige Empfangsgerät fällig.“
Wir betreiben also keineswegs die in den öffentlich-rechtlichen Medien so gerne betriebene Cancel-Culture: Wer sich zum Beispiel von Georg Restle indoktrinieren lassen möchte, der möge es tun, indem er für den Inhalt zusätzlich bezahlt. Solange Bedarf besteht und sich die ganze Sache rechnet, soll er gerne in einem Pay-per-View-Spartenkanal weitermachen.
„Die Aufsichtsgremien des ÖRR sollen zukünftig nicht mehr durch Politiker und Vertreter privilegierter Vereinigungen zusammengesetzt werden, sondern von den beitragspflichtigen Gebührenzahlern durch Wahlen bestimmt werden.“
Wir müssen endlich die Staats- und Politikferne des verbliebenen ÖRR herstellen. Die Zusammensetzung der Rundfunkgremien und die darauf basierende Bestellung von Intendanten, Programmdirektoren etc. darf nicht länger Gegenstand von politischen Deals und Kungeleien sein. Wenn sich das nicht ändert, werden die Tage des öffentlichen-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsystems gezählt sein.