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Aktivrente: Steuerbonus mit Schlagseite

Ein Kommentar von Andrea Konorza

Die Aktivrente klingt zunächst wie ein seltener Moment politischer Vernunft: Ruheständler dürfen weiterarbeiten und bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Angesichts von Fachkräftemangel und dem Wunsch vieler Älterer, ihr Wissen weiterzugeben, scheint das fast schon fortschrittlich. Doch der schöne Schein trügt. Bei genauerem Hinsehen entpuppt sich die Aktivrente als unausgewogene Mogelpackung – und als Affront gegenüber Selbständigen.

Nur Angestellte profitieren

Denn profitieren sollen ausschließlich sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer, die das reguläre Rentenalter erreicht haben. Wer selbständig ist, ein Unternehmen führt, freiberuflich arbeitet, Land- oder Forstwirt ist, als Minijobber tätig ist oder Beamter – geht leer aus. Das ist nicht nur politisch kurzsichtig, sondern rechtlich hochproblematisch.

Dabei wurde die Ungleichbehandlung früh kritisiert. Mehr als 100.000 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben eine Petition, Sachverständige warnten im parlamentarischen Verfahren vor den rechtlichen Risiken. Genützt hat es nichts. Die Aktivrente kommt – mit eingebauter Diskriminierung.

Besonders absurd wirkt das im internationalen Vergleich. In Österreich etwa werden Selbständige einbezogen. In Deutschland hingegen gilt: Wer im Alter weiterarbeitet, ist nur dann steuerlich willkommen, wenn er dies als abhängig Beschäftigter tut. Unternehmergeist? Fehlanzeige.

Keine frischen Anreize

Die Begründungen der Bundesregierung wirken dabei wie aus der steuerpolitischen Mottenkiste. Selbständige arbeiteten ohnehin häufiger über das Rentenalter hinaus, heißt es. Deshalb brauche man für sie keinen Anreiz. Steuerliche Ungleichbehandlung als Begründung mit dem Status quo – juristisch fragwürdig, politisch realitätsfern. Ob Bäckermeister ohne Nachfolger, Landwirt mit Investitionsdruck oder Handwerker mit laufenden Krediten: Die Gründe, länger zu arbeiten, sind vielfältig – bei Selbständigen wie bei Arbeitnehmern.

Um den Ausschluss wasserdicht zu machen, greift der Gesetzgeber tief in die Trickkiste: Die Steuerfreiheit knüpft nicht an die Person, sondern an die Einkommensart an. Begünstigt wird nur Lohn aus abhängiger Beschäftigung, nicht aber Gewinneinkünfte. Verwaltungstechnisch einfacher, heißt es. Und Missbrauch sei bei Selbständigen schwerer zu kontrollieren. Mit anderen Worten: Generalverdacht inklusive.

Das alles ist umso erstaunlicher, als Selbständige und kleine sowie mittlere Betriebe gern als „Rückgrat der Wirtschaft“ beschworen werden – zumindest in Sonntagsreden. In der Praxis jedoch erstickt man sie mit Bürokratie, Regulierung und nun auch mit steuerlicher Benachteiligung. Kein Wunder, dass Deutschland bei der Selbständigenquote im EU-Vergleich weit hinten liegt.

Auch hier wieder: die Regierung kann’s nicht

Unterm Strich bleibt: Die Aktivrente hat den richtigen Ansatz, aber die falsche Umsetzung. Die Regierung, die offensichtlich zu stark SPD-dominiert ist, schafft es auch hier nicht, das Land aus der Dauerkrise zu führen. 

Wer Arbeitsanreize schaffen will, darf nicht nach Beschäftigungsstatus sortieren. Gleichbehandlung ist kein Luxus, sondern Verfassungsauftrag. Und volkswirtschaftlich wäre es ohnehin klug, alle zu ermutigen, die arbeiten können und wollen – nicht nur diejenigen mit Lohnabrechnung. Deshalb bildet unser SAFE-Konzept einen Gegenentwurf – für mehr steuerliche und soziale Fairness!

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